Rattengift für Privatpersonen seit Oktober 2026 verboten
Neue gesetzliche Regelungen machen fachgerechte Rattenbekämpfung noch wichtiger
Wer Ratten im Haus, Garten oder auf dem Grundstück entdeckt, konnte bislang häufig selbst zu handelsüblichem Rattengift greifen. Doch seit 2026 gelten in Deutschland deutlich strengere Vorschriften.
Seit dem 23. Oktober 2026 dürfen Privatpersonen keine Ratten- und Mäusegifte mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen (Antikoagulanzien) mehr verwenden. Auch bereits gekaufte Restbestände dürfen nicht mehr ausgelegt werden.
Rattenbefall festgestellt? Sprechen Sie uns an.
Was hat sich konkret geändert?
Die neuen Regelungen betreffen sogenannte antikoagulante Rodentizide. Diese Wirkstoffe hemmen die Blutgerinnung und können nicht nur Ratten und Mäuse, sondern auch andere Tiere und die Umwelt gefährden.
Für Privatpersonen gelten folgende Einschränkungen:
Seit 26. April 2026: Kein Verkauf entsprechender Ratten- und Mäusegifte mehr an Privatpersonen.
Seit 23. Oktober 2026: Auch die Verwendung vorhandener Restbestände ist untersagt.
Anwendung durch Fachpersonal: Entsprechende Mittel dürfen weiterhin von dafür qualifizierten, sachkundigen berufsmäßigen Anwendern unter Einhaltung der geltenden Vorschriften eingesetzt werden.
Entsorgung: Vorhandene Restbestände müssen über kommunale Schadstoffsammelstellen fachgerecht entsorgt werden. Sie gehören keinesfalls in den Hausmüll oder die Kanalisation.
Warum wurden die Vorschriften verschärft?
Rattengifte mit Antikoagulanzien können erhebliche Risiken für Menschen, Haustiere und Wildtiere darstellen. Besonders problematisch ist, dass auch Tiere gefährdet werden können, die vergiftete Nagetiere fressen.
Zudem sind bestimmte Wirkstoffe schwer abbaubar und können sich in der Umwelt anreichern.
Die neuen Regelungen sollen deshalb den unkontrollierten Einsatz reduzieren und eine fachgerechte, möglichst risikoarme Schädlingsbekämpfung fördern.
Was tun, wenn jetzt Ratten auftreten?
Ein Rattenbefall sollte nicht ignoriert werden. Ratten können Krankheitserreger übertragen, Lebensmittel verunreinigen und Schäden an Gebäuden, Leitungen oder Einrichtungen verursachen.
Wer Anzeichen eines Befalls feststellt, sollte die Situation fachkundig beurteilen lassen.
Eine professionelle Rattenbekämpfung berücksichtigt nicht nur die Bekämpfung der Tiere, sondern auch mögliche Ursachen, Zugangswege und geeignete Maßnahmen zur Vorbeugung.
Merten Gruppe: Ihr Ansprechpartner für Rattenbekämpfung in Bielefeld und OWL
Die Merten Gruppe unterstützt Privatkunden, Unternehmen und Hausverwaltungen bei der professionellen Rattenbekämpfung.
Wir betrachten die jeweilige Befallssituation und stimmen geeignete Maßnahmen auf die örtlichen Gegebenheiten ab. Dabei stehen eine fachgerechte Vorgehensweise und die Vermeidung erneuter Befälle im Mittelpunkt.
Ratten entdeckt? Vertrauen Sie auf professionelle Unterstützung.
Kontaktieren Sie die Merten Gruppe für eine individuelle Einschätzung Ihres Anliegens.
Welche Strafen drohen bei unerlaubter Verwendung von Rattengift?
Seit dem 23. Oktober 2026 dürfen Privatpersonen in Deutschland keine Ratten- und Mäusegifte mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen (Antikoagulanzien) mehr verwenden. Das Verbot gilt auch für bereits vorhandene Restbestände.
Wer solche Mittel dennoch einsetzt, verstößt gegen die geltenden Vorschriften. Je nach Einzelfall können Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen drohen. Werden Menschen, Haustiere oder Wildtiere geschädigt, können weitere rechtliche Folgen hinzukommen.
Unser Rat: Verzichten Sie auf die eigenständige Anwendung verbotener Rattengifte. Bei einem Rattenbefall unterstützt Sie die Merten Gruppe mit einer fachgerechten Einschätzung und geeigneten Bekämpfungsmaßnahmen in Bielefeld und OWL.
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